Gelbe WBK
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen in der Bundesrepublik. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz geregelt.
In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen. Der Vollzug des Waffengesetzes ist Ländersache. Die über 500 zuständigen Genehmigungsbehörden werden somit vom jeweiligen Bundesland festgelegt (Stand 2022). Dies sind zum Beispiel die Stadt- oder Kreisordnungsämter oder auch die Stadt- oder Kreispolizeibehörden. Die Behörden führen die Verzeichnisse über die Inhaber von Waffenbesitzkarten; die Daten sind seit 2013 im Nationalen Waffenregister (NWR) hinterlegt.
Die Gelbe Waffenbesitzkarte
Legal erworbene Waffen, die für den Schießsport verwendet werden, sind in der Regel Schusswaffen für deren Besitz eine Berechtigung vorliegen muss. Ohne eine solche waffenrechtliche Erlaubnis ist der Besitz dieser Waffen strafbar.
Die gelbe WBK ermöglicht den Besitz sowie den Transport der Waffe zum Schießstand oder zur Reparatur. Auch die Beförderung vom Geschäft zur eigenen Wohnung oder den Geschäftsräumen ist erlaubt. Die Waffe muss jedoch ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition befördert werden. Ist die Waffe schuss- und griffbereit, gilt dies als Führen der Waffen, was ohne das Vorliegen eines großen Waffenscheins untersagt und strafbar ist. !! Eine Waffenbesitzkarte ist kein Waffenschein !!
Wurde die gelbe WBK erteilt, dürfen Sportschützen folgende Waffen besitzen:
-Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen
-mehrschüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
-einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
-mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Eine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der zu erwerbenden Waffen gibt es bei einer gelben Waffenbesitzkarte nicht. Allerdings ist der Erwerb (noch !!) in der Regel auf zwei Waffen in sechs Monaten begrenzt. Erworbene Waffen müssen innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde gemeldet werden, damit diese die Waffen in die gelbe WBK eintragen kann.
Voraussetzungen für die gelbe WBK
Die gelbe WBK ist für die zuvor genannten erlaubnispflichtigen Waffen zu beantragen. Antragsteller müssen dazu volljährig sein, eine persönliche Eignung sowie eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die persönliche Eignung betrifft hier die körperliche und geistig Fähigkeit, verantwortungsvoll mit Waffen umzugehen. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dient als Nachweis, dass der Antragsteller Waffen nicht missbräuchlich oder fahrlässig verwendet hat oder verwenden würde. Für die WBK in Gelb ist die persönliche Eignung wichtig. Alkoholmissbrauch schließt diese aus. Bei einem Antrag für die gelbe WBK ist daher eine Bescheinigung des Schießsportverbandes vorzulegen.
Für die WBK in Gelb muss aktuell nachgewiesen werden, dass die Waffen in einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Verband zugelassen sein muss. Der Antragsteller muss daher ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen.
Nach der Waffenrechtsänderung zum 01.09.2020 ist die maximale Anzahl von Waffen auf der gelben WBK begrenzt auf 10 Waffen. Alte Gelbe WBK genießen Bestandsschutz, d.h., die Erlaubnis gilt für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht (§ 58 Abs. 22 WaffG).